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   BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84   

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https://dejure.org/1985,1504
BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84 (https://dejure.org/1985,1504)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1985 - 5 AZR 203/84 (https://dejure.org/1985,1504)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1985 - 5 AZR 203/84 (https://dejure.org/1985,1504)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 22
  • NJW 1986, 1632
  • ZIP 1986, 242
  • MDR 1986, 345
  • NZA 1986, 361
  • VersR 1986, 901
  • BB 1986, 668
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.08.1982 - 10 RAr 21/81

    Zahlung von Arbeitslosengeld; Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen;

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84
    Diese Rückstufung der Ansprüche dient dem Zweck, die auf die Bundesanstalt übergegangenen Forderungen gegenüber den Ansprüchen zurücktreten zu lassen, die Arbeitnehmer nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO für den vierten bis sechsten Monat vor Eröffnung des Konkurses noch verfolgen können (vgl. Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks. VII/2260, S. 4 zu Art. 2 § 1 Nr. 1 c Kaug-Gesetzentwurf; ferner BSG Urteil vom 26. August 1982, ZIP 1982, 1462, 1464).

    Denn § 117 Abs. 4 AFG ist eine Vorschrift zum Schutze des Arbeitnehmers (vgl. BSG Urteil vom 26. August 1982, ZIP 1982, 1462, 1464); sie gewährt einen Anspruch auf eine gesetzliche Sozialleistung.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 19. Oktober 1983 (BVerfGE 65, 182, 191 f.) es als unzulässig bezeichnet, Sozialplanforderungen im Konkurs eine Befriedigung vor den in § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO genannten Forderungen zuzuerkennen.
  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64

    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers;

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84
    Der Forderungsübergang nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG führt lediglich dazu, daß die Lohnforderung des Klägers in zwei auf demselben Rechtsgrund beruhende, nunmehr selbständige Forderungen aufgespalten wurde (vgl. dazu BGHZ 46, 242, 243 f.).
  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84
    Diese Erwägungen müssen in gleicher Weise für die in § 60 KO bestimmte Rangordnung der dort genannten Gläubiger untereinander gelten (ebenso BGH Urteil vom 15. Februar 1984, ZIP 1984, 612, 614 f.).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84
    Dabei muß davon ausgegangen werden, daß der Konkursverwalter aufgrund eines solchen Feststellungsurteils später auch leistet (BAGE 31, 288, 293, 294 = AP Nr. 1 zu § 60 KO, zu II 3 b und c der Gründe, mit insoweit kritischer Anm. v. Henckel; in der Literatur zustimmend: Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl., § 60 Anm. 3; Hess/Kropshofer, KO, 2. Aufl., § 60 Rz 5).
  • RG, 10.07.1903 - III 108/03

    Ordentliches Civilgericht, oder Gewerbegericht?

    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84
    Der Arbeitnehmer ist daher für die Zeit, in der ein im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits angetretenes Arbeitsverhältnis fortbesteht, mit den Ansprüchen für die Zeit von Konkurseröffnung bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses Massegläubiger, und zwar selbst dann, wenn die Arbeitsleistung vom Konkursverwalter nicht abgenommen worden ist (Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO, 9. Aufl., § 22 Rz 24; RGZ 55, 265, 267).
  • LAG Hamm, 29.04.1982 - 10 Sa 82/82
    Auszug aus BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 203/84
    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 29. April 1982 (ZIP 1982, 979) aus Vorschriften über einen Forderungsübergang gefolgert, es fehle an einer Bestimmung darüber, daß die Bundesanstalt den Übergang nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geltend machen dürfe, und deshalb stehe, auch vom Normzweck des § 117 AFG her, dem Arbeitnehmer keine Quote auf den Restlohnanspruch zu, wenn die Quote unter dem Prozentsatz des aus dem Lohn sich ergebenden Arbeitslosengeldes liege.
  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88

    Besteuerung von auf die Bundesanstalt übergegangenen Lohnforderungen

    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 16. Oktober 1985 (BAGE 50, 22, 26 = AP Nr. 17 zu § 59 KO, zu II 2b der Gründe) ausgesprochen zu der bis zum 30. Juni 1983 in Kraft befindlich gewesenen Regelung in § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG, die durch § 115 Abs. 1 SGB X abgelöst wurde.
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